Ausbildung
Instrumentalunterricht
Ihr Kind kann wie folgt mit dem Erlernen eines der abgebildeten Instrumente beginnen:
Trompete, Cornet und Kinderposaune | ab dem 2. Schuljahr |
Saxophon, Klarinette, Querflöte, Euphonium Waldhorn sowie das gesamte Schlagwerk |
ab dem 3. Schuljahr |
Fagott und Oboe | ab dem 4. Schuljahr |
Der Unterricht findet wöchentlich bei einer kompetent geschulten Musiklehrkraft im Einzel- oder im Gruppenunterricht statt.
Diese sind gerne bereit, Sie bei der Beschaffung oder der Miete eines geeigneten Instrumentes zu beraten.
Die Harmoniemusikgesellschaft Fulenbach leistet pro Schüler und Semester ab dem zweiten Unterrichtsjahr einen Beitrag von CHF 100.00 an den Instrumentalunterricht.
Dieses Angebot ist aber nur bei einer Mitgliedschaft in der Beginner-Band oder der Jugendmusik und nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gültig.
Kontaktperson
Falls sich ihr Kind für das Musizieren auf einem Instrument interessiert, oder sie weitere Informationen wünschen, können sie sich jederzeit an folgende Kontaktperson wenden:
Präsidentin HMG
Judith von Arx